Repression und G8 entgegentreten - Stop G8
www.kampagne19mai.de
Grundrechtereport 2009 - Großes Interesse am "alternativen Verfassungsschutzbericht"
Freitag, 22. Mai 2009

GrundrechtereportDer Bericht "zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland" wurde am Montag, 18. Mai in Karlsruhe vorgestellt. Die Beschneidung der Demonstrationsfreiheit war einer der Schwerpunkte der Veranstaltung zur Vorlage des Berichts. Die Herausgeber gaben uns die Gelegenheit, unseren Fall vor PressevertreterInnen vorzustellen. Die Strafverfolgung von Demonstrations-Anmeldern erhielt dadurch bundesweite Aufmerksamkeit.

Der Grundrechtereport, der auch als alternativer Verfassungsschutzbericht bezeichnet wird, wird einmal im Jahr von neun Bürger- und Menschenrechtsorganisationen, darunter das Kommitee für Grundrechte und Demokratie, herausgegeben.

Der Grundrechte-Report 2009 - Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland; Herausgeber: T. Müller-Heidelberg, U. Finckh, E. Steven, M. Assall, M. Pelzer, A. Würdinger, M. Kutscha, R. Gössner und U. Engelfried; Preis 9,95 Euro; 256 Seiten; ISBN 978-3-596-18373-9; Fischer Taschenbuch Verlag; Juni 2009.

 
Freiheit stirbt mit Sicherheit! - Aktivitäten gegen das geplante Versammlungsgesetz
Donnerstag, 20. November 2008

Zum 1.1.2009 soll in Baden-Württemberg ein neues Versammlungsgesetz in Kraft treten. Neue Hürden, weitere Schikanen, mehr Kontrolle und hohe Strafen sollen Versammlungen weiter erschweren. Unter o.g. Motto finden derzeit in ganz Baden-Württemberg Aktivitäten gegen das geplante Versammlungsgesetz statt. Neben zahlreichen Veranstaltungen und kleineren Aktionen werden stattfinden: Demo in Mannheim (Sa, 29.11.2008, 13 Uhr, Hauptbahnhof) Demo in Stuttgart (Sa, 6.12.2008, 14 Uhr, Lautenschlagerstraße) und Demo in Freiburg (Sa, 13.12.2008, 14 Uhr, Rathausplatz).

Demo am 6.12. in Stuttgart

Nähere Infos findet ihr unter o.g. Internetadressen. Audiobeiträge der Freien Radios könnt ihr anhören auf freie-radios.net [1 ,2 ,3 ,4 ,5 ]. Oder lest den vollständigen Wortlaut des Gesetzentwurfs als pdf (324 KB) incl. Begründung der Landesregierung.

 
Amtsgericht untergräbt Demonstrationsrecht - Demo-Anmelder in erster Instanz verurteilt
Freitag, 20. Juni 2008

Pressemitteilung der Kampagne 19. Mai - Karlsruhe, 19. 6.2008. Heute war der zweite Prozeßtag gegen den Anmelder der Demo unter dem Motto "Jetzt erst recht - Repression und G8 entgegentreten", er endete mit einer Verurteilung zu 60 Tagessätzen zu 15 Euro. Nach der Verurteilung stellt sich die Frage, wie es in Zukunft möglich sein kann, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen, ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

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Solidarität von der Ostsee bis zum Bodensee
Mittwoch, 18. Juni 2008

Die Rote-Hilfe-Gruppe Rostock solidarisiert sich mit dem Angeklagten in Karlsruhe und fordert die Einstellung des unbegründeten und repressiven Strafbefehls! In Rostock ist kürzlich ein ganz ähnlicher Fall bekannt geworden: Nach der Demonstration „gegen Justizwillkür und Überwachungsstaat“ am 17.11.2007 in Rostock erhielt die Demo-Anmelderin einen Strafbefehl über 50 Tagessätze. In diesem Falle fühlte sich die Polizei als Behörde durch Äußerungen von Demoteilnehmenden persönlich beleidigt und formulierte daraus eine Straftat. Außerdem  entdeckte sie zwei Transparente, die länger waren als die Auflage es erlaubte. Hier die Pressemitteilung der Rote-Hilfe-Gruppe Rostock.

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Grundrecht vor Gericht! - Einladung zum 2. Prozesstag
Dienstag, 17. Juni 2008

Am Donnerstag, den 19.6.08 um 13 Uhr findet im Amtsgericht Karlsruhe, Saal III, der 2. Prozesstag gegen den Anmelder der G8-Anti-Repressions-Demo vom 19. Mai 2007 statt.

Vor den Plädoyers der Anklage und der Verteidigung soll ein weiterer Zeuge gehört werden. Wir rechnen am frühen Nachmittag mit der Urteilsverkündung.

Der Prozessverlauf legt nahe, dass das Urteil deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von 160 Tagessätzen liegen wird. Da jedoch jegliche Verurteilung das Versammlungsrecht ad absurdum führt, haben der Angeklagte und sein Anwalt für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.

Mit dem Hinweis auf unsere Pressemitteilungen vom 28.5. und vom 2.6.2008 laden wir Sie hiermit zu diesem Termin ein. Wir gehen davon aus, dass das Interesse der Öffentlichkeit ähnlich stark sein wird, wie schon beim ersten Prozesstag.

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Kampagne 19. Mai - Karlsruhe - 17. Juni 2008

 
Großeinsatz der Polizei macht Demonstrationsrecht zur Farce
Dienstag, 10. Juni 2008

Rund 150 Menschen demonstrierten am 31. Mai 2008 in Neustadt unter dem Motto „Gegen Polizeigewalt und Willkür! Don't hide - gegen jede Repression“. Anlass waren die massiven Übergriffe und Schikanen der Polizei am 1. Mai am Rande der Proteste gegen den (erfolgreich verhinderten) Naziaufmarsch in Neustadt. Die Rote Hilfe Heidelberg berichtet von massiven Behinderungen der Demo und einem Großaufgebot der Polizei. Besonders lesenswert ist ihr auf der Demo gehaltener Redebeitrag. Ein paar Fotos seht ihr unter 1mai08.blogsport.de und beim AZ Heidelberg.

 
Entscheidung wurde vertagt - weiterer Prozesstag am 19.6.08
Montag, 2. Juni 2008

Karlsruhe, 2. Juni 2008. Das Interesse war groß: Bereits um 9 Uhr versammelten sich ca. 40 UnterstützerInnen des Angeklagten bei einer Kundgebung vor dem Amtsgericht. Schon zu Prozessbeginn gegen 9.30 Uhr war der Saal III des Amtsgerichts überfüllt und zusätzliche Stühle mussten besorgt werden.

Um die Anklage zu stützen (im Widerspruch zur damaligen Presseerklärung der Polizei und der Einschätzung ihres Einsatzleiters), zeichneten die Polizei-Zeugen das Bild einer gewalttätigen Versammlung. Zusätzlich zur Demonstration im vergangenen Jahr versuchen Teile der Polizei nun offenbar auch noch den laufenden Prozess zu eskalieren.

Die als Zeugen geladenen DemonstrationsteilnehmerInnen vermittelten dem Richter jedoch ein anderes Bild der Versammlung von vor einem Jahr. Sie bestätigten die Schilderungen des Angeklagten, er habe sich für die Einhaltung der Demo-Auflagen eingesetzt. In der Folge deutete Richter Neuberth an, dass eine mögliche Strafe weit unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten 160 Tagessätzen liegen wird.

In Anbetracht der präventiv-repressiven Signalwirkung, die eine Verurteilung auf künftige VersammlungsleiterInnen hätte, kann dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nur ein Freispruch gerecht werden.

Nächster Verhandlungstag und Urteilsverkündung am 19.6.2008, 13 Uhr, Saal IV im Amtsgericht Karlsruhe.

 
Am 2. Juni 2008: Kundgebung und Prozessauftakt
Dienstag, 20. Mai 2008

Nach der bundesweiten Demonstration in Karlsruhe im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm erhielt der Anmelder einen Strafbefehl über 4800 Euro. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung der Auflagen gesorgt haben. Die Anklage treibt die Deformierung des Demonstrationsrechts auf die Spitze. Bei einer Verurteilung wäre jede Demoanmeldung ein unkalkulierbares Risiko!

Wir wehren uns gegen die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen und durch das Auftreten von Polizeihunderschaften zu kriminalisieren.

Für selbstbestimmte Protestformen!
Gegen die Anklage!
Für das Demonstrationsrecht!

 
Widerstand gegen Versammlungsgesetz in Bayern
Dienstag, 6. Mai 2008

Mit dem neuen Versammlungsgesetz plant Bayern den weiteren Abbau des Grundrechts auf Versammlungsfreieheit. 

Deomankündigung

Wir protestieren gegen diese beispiellose Demontage des Demonstrationsrechts und unterstützen die Gegenaktivitäten und die Demo Ende Mai. Kommt nach München am 31.5.2008 (Geschwister-Scholl-Platz, 14 Uhr)!

Wir zitieren aus dem Demoaufruf: 

"Das neue Versammlungsgesetz, das die Bayerische Staatsregierung noch vor der Sommerpause im bayerischen Landtag abstimmen lassen will, liest sich wie die Erfüllung aller polizeistaatlichen Wunschträume.

Dieses Gesetz fügt sich nahtlos ein in eine ganze Reihe von Gesetzen, die der Überwachung und Bespitzelung dienen, wie dem polizeirechtlichen Lauschangriff, der Kennzeichenerfassung und der Speicherung und Aufzeichnung der Telekommunikation."

[weitere Infos

 

 
Gründung der "Kampagne 19. Mai"
Sonntag, 10. Februar 2008

Eine Verurteilung des Anmelders hätte weitreichende Folgen. Wir erachten die Anklage der Staatsanwaltschaft  als skandalös, da sie einen massiven Angriff auf das Demonstrationsrecht darstellt. Ebenso kritisieren wir die restriktive Auflagenpraxis der Behörden bei Demonstrationen. Mit der "Kampagne 19. Mai" werden wir das Verfahren begleiten: Gegen die Anklage. Für das Demonstrationsrecht.

 
Der Kriminalisierung des G8-Protests entgegentreten
Sonntag, 10. Februar 2008

Unter diesem Motto demonstrierten im Mai 2007 rund 800 Menschen gegen die Ermittlungen und Razzien der Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G8 -Gipfels in Heiligendamm. Die Demonstration, welche zur Bundesanwaltschaft führte, wurde von einem unverhältnismäßigen Polizeiaufgebot begleitet. Bereits im Vorfeld wurden zahlreiche Auflagen erlassen. Ein breites Bündnis hatte zur Demonstration in Karlsruhe aufgerufen.

Mittlerweile hat der Anmelder der friedlich verlaufenen Demonstration einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro zugestellt bekommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft ihm vor, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil einzelne TeilnehmerInnen die Auflagen nicht ausreichend beachtet hätten. Nachdem Einspruch eingelegt wurde findet die erste Verhandlung statt: Am 2. Juni 2008 um 9:30 Uhr beim Amtsgericht in Karlsruhe.

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Demo-Anmelder in erster Instanz verurteilt!

 

Das Urteil: 900 Euro Geldstrafe. Näheres in der Pressemittelung unter "Infomaterial". Dort liegt auch die Urteilsbegründung.

 

Infomaterial
Spendenkonto

 

Solikonto: Verein Alternatives Wohnen und Leben

Volksbank Karlsruhe
BLZ: 661 900 00
Konto-Nr.: 622 396 03
Zweck: "19. Mai"